Kosten

Welche Kosten kommen auf Sie zu? Diese Frage möchte ich hier für Sie klären, denn mein Anspruch ist exzellente Beratung und Vertretung ohne versteckte Kosten.

Das Honorar des Rechtsanwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz. In diesem Gesetz ist geregelt, für welche Leistungen und in welcher Höhe der Rechtsanwalt berechnen darf. 

Fragen Sie mich gerne, wenn Sie eine konkrete Frage zu den zu erwartenden Kosten Ihres Anliegens haben. Auch für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler finden wir eine kosteneffiziente Lösung, um wiederkehrende Rechtsfragen des täglichen Geschäfts rasch, effizient und vor allem abschließend zu klären.

I. Kontaktaufnahme

Die erste Kontaktaufnahme ist selbstverständlich kostenfrei. Ich höre mir an, was Sie bewegt und schätze ein, ob und wie ich Ihnen optimal helfen kann.

Sollte ich einmal nicht der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen sein, weil  beispielsweise anderweitige fachliche Expertise erforderlich ist, um Ihre Sache bestmöglich zu  fördern, unterstütze ich Sie dabei, den für Sie richtigen Ansprechpartner zu finden.

II. Erstberatung

Soweit unser Gespräch rechtlichen Beratungsbedarf aufzeigt und Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können, werde ich Ihnen die Rechtslage und Ihre Möglichkeiten verständlich und handlungsorientiert darlegen und Sie beraten.

Diese erste Phase der rechtsanwaltlichen Beratung für Privatleute ist gesetzlich geregelt und beträgt höchstens 190 € (zzgl. MwSt.). Soweit ich darüberhinaus von Ihnen beauftragt werde, entfällt diese Beratungsgebühr.

III. Ihr Auftrag

Werde ich in Ihrer Sache tätig, richtet sich das Rechtsanwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 

Seine Höhe wird bestimmt durch den Gegenstands- bzw. Streitwert Ihres Anliegens. 

Im Falle eines Beratungshonorares treffen wir eine angemessene Vergütungsvereinbarung im Hinblick auf Art, Komplexität und Bedeutung der Sache. Sie sind zu jeder Zeit im Bilde, welche Kosten entstehen und können diese begrenzen.

1. Beratungshonorar
Benötigen Sie vertiefte rechtliche Beratung oder schriftliche Ausarbeitungen von Verträgen, rechtlicher Fragen oder für Korrespondenz, die Sie im eigenem Namen führen wollen, wird meine Tätigkeit transparent stundenweise dokumentiert und abgerechnet.


Halten Sie gerne mit mir Rücksprache, soweit Sie nur Vertragsmuster ohne individuelle Gestaltung und Beratung zu einem Festpreis benötigen.

2. Außergerichtliche Vertretung
Wünschen Sie, dass ich für  Sie mit der Gegenseite in Kontakt trete, um Ihre Interessen bestmöglich in Ihrem Namen zu vertreten oder Verhandlungen zu führen, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen, entsteht eine Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Vertretung.

Halten Sie gerne mit mir Rücksprache über die zu erwartenden Kosten, denn in Kenntnis der konkreten Umstände kann bereits eine seriöse Kostenprognose gestellt werden. 

3. Gerichtliche Vertretung
Wollen Sie zur Durchsetzung Ihrer Rechte den Rechtsweg beschreiten oder werden Sie gar verklagt und Sie beauftragen mich mit der Wahrung Ihrer Interessen, entsteht eine Geschäftsgebühr für die gerichtliche Vertretung.

Die konkrete Höhe richtet sich nach dem Streitwert. Treten Sie mit mir in Kontakt, um über mögliche Prozessrisiken und die zu erwartenden Kosten im konkreten Fall informiert zu werden.

4. Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe 

Sollte sich im Zuge des ersten Gesprächs ergeben, dass die zu erwartenden Kosten Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse übersteigen, werden Sie nicht ohne rechtlichen Schutz und Beistand bleiben.

Im Bedarfsfall bietet der Staat finanzielle Unterstützung für die gerichtliche Vertretung  und auch für die außergerichtliche Beratung/Vertretung in Form von Prozesskosten- und Beratungshilfe an. Ob die Hilfe bewilligt wird, hängt in der Hauptsache von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Die entsprechenden Formulare stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.